Menschlichkeit ist unser Selbstverständnis

Beauftragter für Menschenrechte

Die DBW Advanced Fiber Technologies GmbH nimmt ihre Verantwortung ernst und kommt den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nach. Dementsprechend wird in den Lieferketten der Firma größter Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards gelegt, um mögliche Risiken zu identifizieren, zu reduzieren oder jegliche Verstöße zu unterbinden.

Die Erklärung der DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, in der das Engagement für diese essenziellen Pflichten festgehalten ist, können Sie hier einsehen.

Herr Thomas Esser wurde hierzu als Menschenrechtsbeauftragter gemäß LkSG für die DBW Advanced Fiber Technologies GmbH benannt. Er dient als zentraler Kontakt für Belange, die die Menschenrechte oder Umweltaspekte betreffen und ist verantwortlich für die Behandlung von Risiken oder Verstößen in diesen Bereichen.

 

Typische Risiken in Bezug auf Menschenrechte beinhalten:

 

  • Ausbeutung durch Sklaverei oder erzwungene Arbeit
  • Einsatz von Kinderarbeit
  • Jegliche Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung
  • Unterdrückung der Koalitionsfreiheit und Gewerkschaftsrechte
  • Nichtbeachtung nationaler Arbeitsschutzstandards
  • Unterlassung der Zahlung angemessener Löhne oder Missachtung von Mindestlohngesetzen
  • Umweltschädigungen, die den Lebensraum beeinträchtigen, wie Bodenverschmutzung, Wasser- und Luftverunreinigung
  • Unrechtmäßige Landnahme oder Enteignung von lebenswichtigen Ressourcen
  • Missbrauch von Sicherheitsdiensten, der zu Verletzungen von Personen führen kann

 

Umweltbezogene Risiken schließen ein:

 

  • Schädlicher Umgang mit Substanzen wie Quecksilber
  • Verwendung von Chemikalien, die unter das Stockholm-Übereinkommen über persistente organische Stoffe fallen
  • Unangemessene Behandlung von gefährlichen Abfällen gemäß internationalen Übereinkommen

 

Falls Sie auf Menschenrechts- oder Umweltprobleme aufmerksam machen möchten, verfügt die DBW Advanced Fiber Technologies GmbH über ein Meldeverfahren entsprechend den Richtlinien des LkSG. Details dazu und zur entsprechenden Verfahrensordnung finden Sie hier. Für diesbezügliche Anliegen können Sie sich an den Menschenrechtsbeauftragten Thomas Esser wenden, der über die folgenden Kontaktwege erreichbar ist: